AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Eine gute Geschäftsbeziehung zu dir als unserem Kunden ist uns wichtig. Ethik bildet die Grundlage der VIVAN AG. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) dienen dazu, zusätzlich Klarheit in Geschäftsbeziehung zu bringen.

Geltungsbereich
Diese AGB sind im Geschäftsverkehr mit der VIVAN AG betreffend der Dienstleistungen und dem Häuserbau, ohne dass sie vom Kunden explizit akzeptiert werden müssen. Der Kunde akzeptiert diese AGB implizit mit der Annahme der Offerte des Unternehmens, spätestens aber mit der Entgegennahme des Werkes oder dem Bezahlen der ersten Teilrechnung.

Offerten & Angebote
Die Offerte des Unternehmers und die daraus resultierende Auftragsbestätigung beinhalten die aufgeführten Leistungen. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu übernehmen. Alle Leistungen werden im Kauf- und Werkvertrag geregelt. Nachträgliche Änderungen können in Absprache mit der VIVAN AG vorgenommen werden. Eine allfällige Kostenfolge wird durch dieVIVAN AG aufgezeigt und gemäss Absprache verrechnet.
Eine Preisanpassung bei Globalpreisen wird vorbehalten, falls sich zwischen dem Zeitpunkt der Offerte und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder Materialpreise ändern.

Pläne und Machbarkeitsstudien
Der Unternehmer behält alle Rechte an den Unterlagen (Pläne, Berechnungen, Kostenvoranschläge usw.), die er dem Kunden übergibt. Die Preise in den Machbarkeitsstudien sind kalkulatorische Preise. Da der Holzpreis seit dem Frühling 2021 volatil ist, wird für jeden Auftrag eine Offerte eingeholt. Diese Offerte ist
90 Tage lang gültig.

Die Offerte ist Bestandteil der Machbarkeitsstudie. Diese Unterlagen dürfen Dritten weder schriftlich noch mündlich zugänglich gemacht, vom Kunden selbst zweckwidrig oder zu geschäftlichen Zwecken verwertet werden. Ausnahme ist das Weitergeben einer Machbarkeitsstudie von Finanzinstituten wie Banken, welche
Unterlagen wie eine Machbarkeitsstudie benötigen, um eine Hypothek oder einen Kredit zu sprechen.

Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer im EU-Raum. In der Schweiz sind alle Preise inkl. MWST. Preis- und Sortimentsänderungen bleiben jederzeit und ohne Mitteilung vorbehalten.

Ausführung
Die VIVAN AG ist befugt, für die Erfüllung der von ihr zu erbringenden Leistungen Dritte beizuziehen. Der Kunde stellt sicher, dass die SSH und die von ihm beigezogenen Dritten gemäss vorgängiger Absprache jederzeit Zugang zum Grundstück haben, auf dem das Werk errichtet werden soll.
Der Kunde stellt sicher, dass vor Ort genügend Platz für die Lagerung der Materialien zur Verfügung steht. Die vereinbarten Liefertermine werden so gut wie möglich eingehalten. Teillieferungen und verspätete Lieferungen berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Sie bilden auch keinen Grund für Preisermässigungen, Schadenersatz, Konventionalstrafe oder der Geltendmachung irgendwelcher Kosten.

Höhere Gewalt entbindet von der Lieferverpflichtung.

Kostenbeteiligungen Dritte
Dritte (Unternehmer), die für die Erfüllung der Bauvorhaben beigezogen werden, beteiligen sich an folgenden Kostenarten anteilmässig in % der Auftragssumme (BKP 947):

BKP Leistungsbeschrieb %
300 Baustrom, Bauwasser, Kommunikationsmittel 0.3
400 Baureinigung 0.3
500 An Schäden nicht ermittelbaren Verursachern 0.5
600 Bauwesenversicherung 0.4

Gewährleistung
Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme des Werkes durch den Kunden, spätestens jedoch 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage. Sie beträgt zwei Jahre für Material und Arbeiten.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Schäden durch Witterungseinflüsse (Gewitter, Hagelschlag, Wind, etc.). Dem Kunden wir empfohlen, frühzeitig eine entsprechende Gebäudeversicherung abzuschliessen. Keine Gewährleistung wird geleistet bei Glasbruch; es wird der Abschluss einer separaten Glasbruchversicherung empfohlen.

Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemässer Behandlung durch den Besteller, seiner Hilfspersonen oder Dritte, insbesondere bei Reparaturen oder anderen Eingriffen. Gewährleistungsansprüche müssen ohne Verzug bei der SSH angemeldet werden. Die SSH hat das Recht, diese Ansprüche zu prüfen und Schäden selbst zu beheben oder den Auftrag Dritten zu geben. Einzelne Komponenten der Anlage können separate Herstellergarantien haben, welche auf den Produktinformationsblättern aufgelistet sind. Diese Herstellergarantien sind nicht Vertragsbestandteil. Der Unternehmer tritt nicht für solche Herstellergarantien ein, jedoch kann er den Vertragspartner bei der Geltendmachung dieser Garantien unterstützen, falls eine berechtigte Forderung vorliegt.

Haftung
Die VIVAN AG haftet dem Kunden für sorgfältige Ausführung der Dienstleistung. Der Unternehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden von ihm selbst verursacht wurden. Die Schadenersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden unmittelbaren Schaden
begrenzt. Schadenersatz für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.


Referenzen und Reklame
Die VIVAN AG ist berechtigt, den Hausbau als Referenz anzugeben. Sofern die Gegebenheiten vor Ort es erlauben, darf die VIVAN AG während der Bauphase eine Reklametafel anbringen.

Verschiedenes
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bzw. dieser AGB müssen schriftlich erfolgen bzw. vom Unternehmer explizit akzeptiert werden. Das gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der getroffenen sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein, dann bleiben die übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen trotzdem wirksam. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Unternehmer untersteht schweizerischem Recht.Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Unternehmers.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Unternehmens, in 6026 Rain.

Rain, April 2026
Die Geschäftsleitung